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Wissenswertes zu aktuellen Themen
Baufinanzierung
Bis zu 40.000 € Unterschied bei Baukrediten
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Ob Neufinanzierung oder Anschlusskredit: Die Zinsunterschiede zwischen billigstem und teuerstem Anbieter sind enorm. Die Zeitschrift Finanztest hat in ihrer April-Ausgabe die Angebote von 92 Kreditinstituten und Vermittlern untersucht und die günstigsten Kredite für sechs Modellfälle ermittelt.
Günstige Kredite kosten jetzt nur noch 3 Prozent Zinsen im Jahr, selbst bei Laufzeiten über 20 Jahre. Dabei sind die Unterschiede groß: Für ein 150 000-Euro-Darlehen mit 20 Jahren Zinsbindung zahlt man beim teuersten Anbieter knapp 40.000 Euro mehr als beim günstigsten.
Die Topangebote kommen von Bausparkassen: Die günstigsten vergeben Darlehen mit Riester- Förderung zu Effektivzinsen von 3,0 bis 3,6 Prozent – mit festen Zinsen und Raten über die gesamte Laufzeit von 18 bis 30 Jahren.
Für Haus- und Wohnungseigentümer bietet der Zinsrutsch die Chance, ihre Schulden einige Jahre früher als gedacht loszuwerden. Besonders günstig sind derzeit Anschlusskredite, die der Kreditnehmer innerhalb einer Zinsbindung von zehn Jahren komplett tilgt. So ein Darlehen gab es bei den Spitzenreitern im Test schon ab Effektivzinsen um 2,5 Prozent.
Wer seinen Anschlusskredit erst in einigen Jahren benötigt, kann sich mit Hilfe eines Forward- Darlehens gegen steigende Zinsen schützen. Damit können mit der Bank schon heute die Konditionen für den zukünftigen Kredit vereinbart werden.
Quelle: www.test.de
ADAC: Mehr Rechts - und Verkehrssicherheit für alle
Punktereform in Flensburg
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Das Punktesystem in Flensburg wird komplett überarbeitet. Die auffälligste Änderung: Bereits bei acht Punkten ist der Führerschein in Zukunft weg. Bisher waren dazu 18 Punkte nötig. Gleichzeitig werden die Verkehrsverstöße neu bewertet und die Tilgungsfristen einfacher geregelt. Die Neuregelung soll ab Ende 2013 gelten und ist nach Ansicht des ADAC überfällig.
Einträge in die Verkehrssünderkartei erfolgen in Zukunft nur noch dann, wenn die Verkehrssicherheit betroffen ist. Die heutige Koppelung der Eintragung an die Höhe des Bußgeldes entfällt damit. Deshalb wird es beispielsweise für das Einfahren in eine Umweltzone künftig keine Punkte in Flensburg mehr geben; das Bußgeld aber bleibt.
Für besonders schwere Verstöße und Straftaten im Straßenverkehr sieht das neue System zwei Punkte vor. Für andere Delikte wie zum Beispiel das Handy am Steuer gibt es nach der Neuregelung einen Punkt. Die Reform ist nach Einschätzung des ADAC kein Freibrief für Raser und Drängler. Dafür sorgt die abgesenkte Obergrenze von acht Punkten. Wer in Zukunft vier Mal ein Fahrverbot bekommt, verliert wegen Ungeeignetheit die Fahrerlaubnis; derzeit erhält er wegen dieser Verstöße 16 Punkte und wird zum Aufbauseminar geschickt.

Für mehr Transparenz sollen klare Tilgungsfristen sorgen. Ein-Punkte- Delikte werden nach zweieinhalb Jahren gelöscht, Zwei-Punkte- Verstöße bleiben fünf Jahre lang in der Kartei. Anders als heute verlängert sich aber die Eintragungsdauer durch neue Taten nicht.
„Das alte System mit seinen Überliege- und Tilgungsfristen hat kein Mensch mehr verstanden. Ein einfaches und gerechtes System erhöht nicht nur die Rechtssicherheit, sondern auch die Verkehrssicherheit“, begrüßt ADAC Generalsyndikus Werner Kaessmann die Reform. Neu sind auch die geänderten Schwellenwerte: Heute gibt es ab acht Punkten eine Verwarnung und die Möglichkeit, Punkte mit einem freiwilligen Aufbauseminar abzubauen.
Bei 14 ist der Kurs ohne Rabatt Pflicht, mit 18 der Führerschein weg. Mit dem neuen Modell wird man bei vier Punkten ermahnt, bei sechs Punkten gibt es eine Verwarnung mit angeordneter Teilnahme des Aufbauseminars. Bei acht Punkten heißt es den Führerschein abzugeben. Ein Punkteabbau durch freiwillige Maßnahmen ist dagegen nicht geplant.
Quelle: www.adac.de
Häuser im neuen Gewand
Farbe wirkt
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Kräftiges Rot, sonniges Gelb, frisches Grün – Hausbesitzer entdecken das Fassaden-Design und setzen ihre Immobilie neu in Szene.
Farben sind heute mehr denn je ein zentrales Gestaltungsmittel. Neubau-Fassaden erstrahlen immer öfter in kräftigen Tönen. „Hausbesitzer haben die Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung der Hausfassade für sich entdeckt“, attestiert Ralf Palm von der BHW Bausparkasse.
Im Zuge von energiesparenden Fassadendämmungen, die jetzt viele Hausbesitzer vornehmen, kann auch über eine neue Fassadengestaltung nachgedacht werden. Und da bieten sich vielfältige Varianten. Angefangen bei der Oberflächenstruktur, die vorrangig dem Schutz gegen Wind und Wetter dient, heute aber zunehmend optischen Zwecken folgt. Von der feinen Körnung eines Glattputzes über aufgerauten Kratzputz bis hin zu Modellierputz unterstreichen sie die jeweilige Architektur.
Warme Farben geben den Ton an
Laut dem Hauptverband Farbe, Gestaltung und Bautenschutz sind vor allem warme Rot- und Brauntöne sowie intensive Grün- und Blautöne beliebt. Wer es dezent mag, entscheidet sich für einen zarten Pastellton von Gelb über Ocker bis Zartrot, ganz nach dem Vorbild südlicher Länder.
Kräftige Farben heben das Gebäude oder Gebäudeteile dagegen stark hervor.
„Grundsätzlich gilt: Die Fassadengestaltung sollte die Architektur des Hauses betonen und nicht von ihr ablenken“, empfiehlt BHW-Experte Ralf Palm. „Da lohnt sich der Rat eines professionellen Farbgestalters.“ Eigenheimbesitzer sollten sich mit dem zuständigen Bauamt abstimmen und am besten auch mit den Nachbarn sprechen.

Hightech für Wände
Ein großes Plus ist die Wetterbeständigkeit der neuen Hightech- Gemische für Fassaden. Sie halten etwa fünf Jahre länger als herkömmliche Farben, sind mit Silikonharzen angereichert und erzeugen den „Lotus-Effekt“: Ihre Oberfläche ist wasserabweisend und schützt so vor Schmutz und Korrosion. Da werden Verunreinigungen vom nächsten Regen einfach fortgespült.
Quelle: BHW Bausparkasse / Sto
Was tun bei Übersäuerung
Präparate und Behandlung
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Was wir essen, hat Auswirkungen auf unser Wohlbefinden und unseren Gesundheitszustand. Das ist nichts Neues. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Art der Ernährung in den Industrienationen drastisch verändert: Viel Fleisch, viel Fett, viele verarbeitete Lebensmittel. Chronische Erkrankungen wie z. B. Allergien oder Rheuma haben sich gleichzeitig gehäuft. Die Naturheilkunde erkennt hier einen Zusammenhang und sieht eine der Ursachen in einer Störung des Säure-Basen-Haushalts.
Die unterschiedlichen Stufen des Stoffwechsels spielen sich wechselweise in sauren und basischen Milieus ab. Bedingt wird dies durch Enzyme und Verdauungssäfte, die die Nahrung aufspalten und die Nährstoffe zur Energiegewinnung bereitstellen. Doch auch die Nahrung selbst hat Einfluss auf die Verteilung von Säuren und Basen in unserem Körper. So gibt es Nahrungsmittel, die verstärkt säurebildend sind, und solche, die basische Verbindungen entstehen lassen. Am Geschmack kann man diese jedoch nicht erkennen: So ist etwa die extrem saure Zitronenscheibe nicht säurebildend, sondern wird basisch verstoffwechselt. Neutral schmeckende Eiweiße in Fleisch und Käse dagegen bilden Säuren. Betrachtet man das durchschnittliche Ernährungsverhalten in unserer modernen westlichen Gesellschaft entdeckt man schnell, dass es eine starke Vorliebe für die Säurebildner gibt – für Fleisch, Wurst, Fisch, Käse, Nudeln, Kaffee, Süßwaren und Brot. Basenreiche Kost wie Gemüse, Obst und Salat wird dagegen viel zu wenig gegessen.
Auf lange Sicht – so sehen es vor allem naturheilkundliche Ernährungsberater und Therapeuten – hat das negative Auswirkungen auf den Organismus. So werden viele Befindlichkeitsstörungen und chronische Leiden mit einer Übersäuerung in Verbindung gebracht, z. B. Konzentrationsschwächen, häufige Kopfschmerzen, Verdauungsprobleme, Schlafstörungen und chronische Müdigkeit, Arthrose, Osteoporose, Gicht und Rheuma, Allergien und Neurodermitis.
Normalerweise werden Säuren und Basen durch ein präzises und robustes Regelsystem in Balance gehalten. Um etwaige Schwankungen auszugleichen, verfügt der Körper über Puffer, die den pH-Wert – das Verhältnis zwischen Säuren und Basen – konstant gestalten. So liegt der pH-Wert im Blut in einem sehr engen Bereich um 7,4. Fallen saure Stoffwechselendprodukte an, werden sie über die Lunge, die Haut und die Nieren ausgeschieden. Allerdings kann es durch jahrelange Fehlernährung und zu wenig Bewegung zu einer Anreicherung von Säuren im Bindegewebe kommen. Das Gewebe „verschlackt“. Dies ist ein schleichender Prozess, der erst nach vielen Jahren zu den genannten Beschwerden führt.
Basenkost, Sport und Basenpräparate
Mit einer ausgewogenen Ernährung, die reichlich Obst und Gemüse enthält und weniger tierische Lebensmittel, kann man viel für sein Wohlbefinden und einen ausgeglichenen Säure-Basen- Haushalt tun. Gut ist es, sich an den Grundsatz „5 am Tag“ zu halten.
Gemeint sind damit insgesamt fünf Portionen Obst oder Gemüse, z. B. zweimal einen Apfel oder eine Orange und dreimal Gemüse in Form von Gemüsesuppe, Salat oder sonstigen Rohkost-Snacks … Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Fleisch sollte dagegen idealerweise nicht häufiger als zwei bis dreimal in der Woche auf den Tisch kommen. Zurückhaltung lohnt sich auch bei zuckerhaltigen Nahrungsmitteln wie Süßwaren, Kuchen, Limonaden und Cola-Getränken. Durch die Gärung, die bei der Zufuhr von zu viel Zucker stattfindet, entstehen Säuren. Gleiches gilt für Kaffee und Alkohol. Stattdessen sollte über den Tag viel stilles Mineralwasser oder Kräutertee getrunken werden. Das fördert die Ausscheidung von unerwünschten Stoffwechselprodukten.
Die konsequente Umstellung der Ernährung auf basenreiche Kost fällt den meisten Menschen sehr schwer. Wer gibt schon gerne Vorlieben und Gewohnheiten auf? Daher können zum Abbau einer chronischen Übersäuerung zusätzlich Basenpräparate ganz nützlich sein. In der Apotheke und im Drogeriemarkt gibt es ein reichhaltiges Sortiment von Basenpulvern, Tabletten und Bädern. Die basischen Mineralstoffe und Spurenelemente tragen dazu bei, belastende Säuren zu neutralisieren und auszuleiten.
Besonders wertvolle Dienste leisten Basenpräparate während oder nach einer Heilfastenkur. Durch eine Fastenwoche zur Entschlackung, idealerweise im Frühjahr, werden „Altlasten“ abgearbeitet, Säuren und Giftstoffe ausgeschieden und der Darm kann endlich wieder normal arbeiten.
Zudem sollte täglich etwas Bewegung oder Sport auf dem Stundenplan stehen, da über die vermehrte Atmung Kohlensäure abgebaut wird und sich infolgedessen der Säurespiegel insgesamt reduziert. Auch über das Schwitzen werden Stoffwechselschlacken ausgeschieden – und überdies durch die muskuläre Verbrennung Kalorien verbraucht, was der Figur gut bekommt.

Was ist sauer, was ist basisch?
Säurebildende Lebensmittel:
Zu den säurebildenden Nahrungsmitteln gehören vor allem tierische, phosphat- und proteinreiche Lebensmittel, aber auch Kartoffeln, Getreide und Hülsenfrüchte bilden beim Stoffwechsel Säuren. Beispiele: Fleisch, Wurst, Käse, Eier, Getreide (Brot), Kartoffeln, Erbsen, Bohnen, Linsen, Zucker, Süßigkeiten, Limonaden, Alkohol, Kaffee, Schwarztee.
Basenbildende Lebensmittel:
Zu den basenbildenden Lebensmitteln zählen kaliumreiche und phosphatarme Nahrungsmittel. Beispiele: Gemüse, Obst, Salat, Mineralwasser, (ungesüßte) Fruchtsäfte. Besonders basenbildend sind Trockenfrüchte wie getrocknete Feigen oder Rosinen.
Neutrale Lebensmittel
sind Fette und Öle, Nüsse und Samen.
Quelle: www.gesundemedizin.de
Besteuerung von Renten
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Altersbezüge behandelt das Finanzamt unterschiedlich. Steuerlich gibt es im Wesentlichen zwei Arten von Altersbezügen: Renten und Pensionen. Renten zählen steuerlich zu den sonstigen Einkünften und werden in der Anlage R der Steuererklärung eingetragen. Das bedeutet aber nicht, dass alle Renten gleich besteuert werden.
Vielmehr heißt für Rentenempfänger die entscheidende Frage: Wie hoch ist der steuerpflichtige Anteil meiner Rente? Denn steuerlich gesehen gibt es verschiedene Gruppen von Renten:
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Renten, die nachgelagert besteuert werden, so zum Beispiel die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder die private Rürup- Rente. Hier bestimmt das Jahr des Rentenbeginns über den sogenannten Besteuerungsanteil der Rente.
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Renten, die nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig sind, wie Renten aus privaten Versicherungen oder Zusatzversorgungsrenten nach dem öffentlichen Dienst.
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Renten, die in voller Höhe steuerpflichtig sind, soweit sie auf steuerfreien bzw. steuerlich geförderten Beiträgen beruhen. Davon betroffen sein können.
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Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge oder eine Riester-Rente.
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Renten, die in vollem Umfang steuerfrei sind, wie die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Seit 2005 werden alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich gleich behandelt. Maßgebend ist der Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn. Dieser beträgt bei Rentenbeginn vor 2006 50% und steigt je nach Jahr des Rentenbeginns (Rentnerjahrgang) bis zum Jahr 2020 um zwei Prozentpunkte jährlich auf 80 % und danach um einen Prozentpunkt jährlich auf 100 % ab dem Jahr 2040.
Beispiel:
Herr Kunz geht im Jahr 2011 in Rente, sein Sohn im Jahr 2036. Der Besteuerungsanteil der Rente von Herrn Kunz beträgt 62%. Für den Sohn sind 96% der Rente steuerpflichtig.
Der steuerfreie Teil der Rente im Jahr nach dem Rentenbeginn wird als Rentenfreibetrag festgeschrieben und gilt in dieser Höhe für die gesamte Laufzeit der Rente. Rentenerhöhungsbeträge in den Folgejahren sind somit in voller Höhe steuerpflichtig.
Wichtig!
Wer bereits eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. Erwerbsminderungsrente) erhalten hat, sollte diese unbedingt in die Anlage R eintragen. Denn dies bewirkt, dass für die Folgerente (meist die Altersrente) ein günstigerer Besteuerungsanteil vom Finanzamt angesetzt wird. Das gilt häufig auch bei Witwenund Waisenrenten.
Renten aus privaten Versicherungen und die meisten Zusatzversorgungsrenten nach dem öffentlichen Dienst sind dagegen nur in Höhe des Ertragsanteils steuerpflichtig. Bei lebenslangen Leibrenten entscheidet das Lebensalter bei Rentenbeginn. Beginnt die Rente zum Beispiel mit 65 Jahren beträgt der steuerpflichtige Ertragsanteil nur 18%. Bei abgekürzten Leibrenten wie zum Beispiel Berufsunfähigkeitsrenten ist der steuerpflichtige Ertragsanteil oft noch geringer. Hier entscheidet die voraussichtliche Rentenlaufzeit.
Auch Betriebsrenten aus einer Direktversicherung oder einer Pensionskasse sind meist nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Dagegen werden Betriebsrenten aus einer Pensionszusage oder Unterstützungskasse steuerlich wie Pensionen behandelt.
Quelle: UViD e.V. Ausgabe Mai 2012